Sind die aus der Anflugstrecke von Egelsbach ersichtlichen Flugstrecken verbindlich?

Bei den Flugstrecken in der Anflugkarte von Egelsbach handelt es sich in der rechtlichen Qualität um etwas völlig anderes als die beim normalen Landeplatz eingezeichnete Platzrunde. Das Nichteinhalten der Platzrunde ist nämlich mangels anderslautender gesetzlicher Vorschrift nicht bußgeldbewährt. Anders stellt sich dieses allerdings bei den Flugstrecken dar, die in der Anflugkarte von Egelsbach aufgenommen sind.  (mehr …)

Von Sina, vor
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