Modernisierung nicht angekündigt – Mieterhöhung trotzdem möglich

Nach einem aktuellen Urteil des BGH – Aktenzeichen: VIII ZR 164/10 – kann ein Vermieter Modernisierungskosten auch dann auf den Mieter umlegen, wenn der Vermieter keine ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung vorgenommen hat. § 554 III BGB habe – so der BGH – nur den Zweck, den Mieter über die geplanten Modernisierungsmaßnahmen zu informieren und ihm gegebenenfalls die Möglichkeit einzuräumen, das Mietverhältnis von sich aus zu kündigen, um den Modernisierungsarbeiten zu entgehen, soll aber nicht den Vermieter reglementieren, der keine ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung durchgeführt hat. (mehr …)

Von Sina, vor

Unterhalt bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen bis zur Rechtskraft der Scheidung

Nach dem Wortlaut des Gesetzes bestimmt sich das Maß des nachehelichen Unterhaltes nach den so genannten „ehelichen Lebensverhältnissen“. Die Rechtsprechung hierzu wurde aber mehr und mehr ausgedehnt, richterrechtlich hieß es schließlich, dass die „ehelichen Lebensverhältnisse“ auch nach der Scheidung noch immer „wandelbar“ sind und dass somit Umstände, die erst nach der Scheidung auftreten, gleichwohl die ehelichen Lebensverhältnisse und damit das Maß des Unterhaltes beeinflussen.

Namentlich war diese Rechtsprechung bezogen auf den Fall der Wiederverheiratung. Der Umstand der Wiederverheiratung wirkte sich unmittelbar aus auch auf das Maß des Unterhaltes. Die Gerichte sind nämlich davon ausgegangen, dass für die Bemessung des Unterhaltsbedarfes sowohl das Einkommen des geschiedenen Ehegatten, des Unterhaltspflichtigen als auch das Einkommen des neuen Ehegatten zusammen gezogen werden müsse und dieses dann durch drei geteilt wird (so genannte „Dreiteilung“). (mehr …)

Von Sina, vor

Luftverkehrssteuer / Luftverkehrsabgabe / Ticketsteuer verfassungswidrig

Der langersehnte Einführungserlass des Bundesministeriums der Finanzen für die Zollverwaltung über die Einführung der Luftverkehrssteuer ist veröffentlicht. Die Luftverkehrssteuer ist für jeden im Rahmen eines gewerblichen Passagiertransports beförderten Passagier zu zahlen und zwar vom Luftfahrtunternehmen.

Es bestehen in Literatur und Wissenschaft gravierende Bedenken hinsichtlich der Verfassungsgemäßheit dieser Abgabe. Es stellt sich nämlich die Frage, ob die Luftverkehrssteuer überhaupt durch die Bundeskompetenz nach Art. 105 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG gedeckt ist. Die Luftverkehrssteuer ist keine auf sonstige motorisierte Verkehrsmittel bezogene Steuer, jedenfalls ist sie aber keine Verkehrssteuer im Sinne von Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG. Sie ist vielmehr eine Aufwandssteuer, da sie nicht an einen Akt des Rechtsverkehrs, sondern an die Zuweisung des Sitzplatzes, also an einen tatsächlichen Vorgang anknüpft. Sie stellt daher eine Aufwandssteuer dar und ist daher nicht durch die Gesetzgebungskompetenz gedeckt. (mehr …)

Von Sina, vor

Punkte reduzieren in Flensburg – das Punktekonto und Punkteabbau im Verkehrszentralregister (VZR)

1. Punkteeintrag

Eingetragen werden:

-rechtskräftige Ordnungswidrigkeiten ab € 40,00

-rechtskräftig festgestellte Straftaten

Zu beachten ist, dass nur rechtskräftige Taten eingetragen werden, also bei einem Bußgeldbescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist. Wenn wirksam Einspruch eingelegt wurde oder ein Gerichtsverfahren läuft, darf keine Eintragung stattfinden. (mehr …)

Von Sina, vor
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