Allgemein
Modernisierung nicht angekündigt – Mieterhöhung trotzdem möglich
Nach einem aktuellen Urteil des BGH – Aktenzeichen: VIII ZR 164/10 – kann ein Vermieter Modernisierungskosten auch dann auf den Mieter umlegen, wenn der Vermieter keine ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung vorgenommen hat. § 554 III BGB habe – so der BGH – nur den Zweck, den Mieter über die geplanten Modernisierungsmaßnahmen zu informieren und ihm gegebenenfalls die Möglichkeit einzuräumen, das Mietverhältnis von sich aus zu kündigen, um den Modernisierungsarbeiten zu entgehen, soll aber nicht den Vermieter reglementieren, der keine ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung durchgeführt hat. (mehr …)