Bei Vorerkrankungen tragen Unfallversicherer die volle Beweislast für die Mitwirkung am Versicherungsfall

Der BGH hat im November 2011 ausgeurteilt, dass der Versicherer den Vollbeweis im Sinne von § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO dafür erbringen muss, dass Krankheiten oder Gebrechen bei durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung mindestens zu 25% mitgewirkt haben. In den meisten Versicherungsbedingungen ist die 25%-Grenze die Schwelle, ab Weiterlesen…

Pages:  1 2