Allgemein
Unterlassungsanspruch bei der Zusendung von Werbeemails ohne vorherige Einwilligung des Empfängers
Das Oberlandesgericht München hat kürzlich in einem Urteil entschieden, dass die Zusendung unerwünschter E-Mails ohne die Einwilligung des Empfängers einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt und somit einen Unterlassungsanspruch aus §§ 823 I, 1004 BGB begründet. (mehr …)