Allgemein
Mieterhöhungsverfahren bei Wegfall des alten Index
Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 07.11.2012 zum Aktenzeichen XII ZR 41/11 ist für die Berechnung einer Indexmieterhöhung der neue Verbraucherpreisindex anwendbar, wenn der ursprünglich vereinbarte Index (hier: Lebenshaltungskostenindex eines 4-Personen-Arbeitnehmerhaushaltes der mittleren Einkommensgruppe in Deutschland) nicht mehr fortgeführt wird. (mehr …)