Volljährige Kinder dürfen auch ohne Untermieterlaubnis in die Wohnung aufgenommen werden

Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichtes Potsdam vom 04.09.2012 zum Aktenzeichen 4 S 96/12 darf ein Wohnungsmieter auch ohne Erlaubnis seines Vermieters volljährige leibliche Kinder in seiner Wohnung aufnehmen. Dies ist selbst in dem Fall zulässig, dass die Kinder vorher bereits ausgezogen waren und einen eigenen Hausstand begründet hatten, also in die Familie zurückkommen. (mehr …)

Von Sina, vor
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