Allgemein
Selbstauskunft: Mieter muss fristlose Kündigung offenbaren
Nach einem aktuellen Beschluss des Amtsgerichtes Kaufbeuren vom 07.03.2013 zum Az. 6 C 272/13 ist ein Mieter im Rahmen einer Selbstauskunft verpflichtet, auf die Frage des Vermieters nach einer fristlosen Kündigung des Vormietverhältnisses wahrheitsgemäß zu antworten. (mehr …)