Allgemein
Vermieter darf Schönheitsreparaturen nicht in grellen Farben ausführen
Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Mitte vom 08.08.2013 (Az: 121 C 135/13) darf der Vermieter, wenn er Schönheitsreparaturen in der Wohnung des Mieters ausführt, keine beliebige Farbwahl treffen. (mehr …)