Allgemein
Rechtsprechungsänderung des BGH für Mischmietverhältnisse?
Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 09.07.2014 zum Aktenzeichen VIII ZR 376/13 soll es für die Einordnung von Mischmietverhältnissen (Abgrenzung Wohnraum zu Gewerbe) künftig nicht mehr maßgeblich darauf ankommen, ob der Mieter in dem gewerblich betriebenen Mietteil seinen Lebensunterhalt verdient oder nicht. (mehr …)