Widerspruch gem. § 545 BGB kann auch durch Einreichung einer Klage erfolgen

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 25.06.2014 zum Aktenzeichen VIII ZR 10/14 kann der Vermieter den gem. § 545 BGB erforderlichen Widerspruch gegen die stillschweigende Fortsetzung des Mietverhältnisses auch dadurch fristgerecht platzieren, dass er im Rahmen der Frist zwar keinen Widerspruch formuliert, aber eine entsprechende Klage einreicht, sofern diese demnächst im Sinne von § 167 ZPO zugestellt wird. (mehr …)

Von Sina, vor