Allgemein
Veräußerungswunsch ist kein Kündigungsgrund
Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Köpenick vom 25.03.2014 zum Aktenzeichen 14 C 10/14 kann ein Vermieter seinem Wohnraummieter nicht einfach das Mietverhältnis mit der Begründung kündigen, er wolle die Wohnung verkaufen und ohne Mieter sei sie besser zu verwerten. (mehr …)