Schäden durch eigenen Hund muss Mieter ersetzen

Nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz vom 06.05.2014 zum Aktenzeichen 6 S 45/14 muss der Mieter auch bei gestatteter Hundehaltung bei Mietende dafür sorgen, dass die Schäden beseitigt werden, die sein Hund in der Wohnung angerichtet hat. Im vorliegenden Fall streiten die Parteien bei Mietende um Kratzer im Parkett, die der – genehmigte – Hund des Mieters angerichtet hatte. (mehr …)

Von Sina, vor
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