Allgemein
Begründung eines Mietvertrages durch Nutzung zusätzlicher Wohnfläche
Nach einer aktuellen BGH-Entscheidung vom 02.07.2014 zum Az. VIII ZR 298/13 entsteht ein neues Mietverhältnis, wenn der Mieter ihm zusätzlich zur Verfügung gestellten Wohnraum nutzt und er weiß, dass der Vermieter hierfür eine erhöhte Miete verlangt. (mehr …)