Mieter muss Instandsetzungsarbeiten/Modernisierungsarbeiten auch tagsüber dulden

Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Lichtenberg vom 04.04.2014 zum Aktenzeichen 18 C 366/13 darf der Mieter den Vermieter bei geplanten Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten nicht auf die Abendstunden verweisen, selbst wenn er berufstätig ist, sondern muss eine Durchführung der Arbeiten in der Zeit zwischen 10 Uhr und 13 Uhr oder 15 Uhr bis 18 Uhr ermöglichen. (mehr …)

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