Allgemein
Eigenbedarf kann auch bei erst vor Kurzem abgeschlossenen Mietvertrag geltend gemacht werden
Nach einem aktuellen BGH Urteil vom 04.02.2015 zum Az. XIII ZR 154/14 kann ein Vermieter unter Umständen auch schon nach zwei Jahren ein Mietverhältnis wegen Eigenbedarf wieder kündigen, selbst wenn keine unvorhersehbaren Gründe den Eigenbedarf rechtfertigen, sondern der Vermieter diesen Eigenbedarf auch bei gehöriger Planung hätte voraussehen können. (mehr …)