Recht auf Mangelbeseitigung erlischt nicht durch Ausübung einer weiteren Option

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 05.11.2014 zum Aktenzeichen XII ZR 15/12 darf ein Mieter einer Gewerbefläche die Option für die Verlängerung des Mietverhältnisses ausüben, ohne hierdurch Mangelbeseitigungsrechte zu verlieren.

Im vorliegenden Fall macht der Mieter einer Arztpraxis Ansprüche wegen Mängeln an den Mieträumen geltend. Er rügt die raumklimatischen Bedingungen der Mieträume und fordert eine Minderung von 45 %. (mehr …)

Von Sina, vor
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