Wer bekommt die Kaution zurück?

Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Leonberg vom 03.02.2015 zum Az. 4 C 46914 soll nach beendetem Mietverhältnis nur derjenige der beiden Mieter Anspruch auf Rückzahlung der Kaution haben, auf dessen Namen das ursprüngliche Kautionssparbuch lief.

Im vorliegenden Fall hatten die Mieterin A und ihr Lebensgefährte B eine Wohnung angemietet und stritten nun nach ordnungsgemäßer Rückgabe derselben um Rückzahlung der Kaution. (mehr …)

Von Sina, vor