Lüften der Wohnung: Viermal täglich ist zumutbar

Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main vom 16.01.2015, Aktenzeichen 2-17 S 51/14 ist es für einen Mieter zumutbar, die Wohnung viermal am Tag zu lüften.

Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter die Miete gemindert, weil in seiner Wohnung Schimmel aufgetreten war. Ein gerichtlich bestellter Gutachter hat als Schimmelursache falsches Lüftungsverhalten des Mieters festgestellt. Nach Auffassung des Gutachters wäre der Schimmel nicht aufgetreten, wenn der Mieter täglich drei- bis viermal ein Stoßlüften in der Wohnung vorgenommen hätte. (mehr …)

Von Sina, vor