Immer wieder kommt es bei SAFA-Checks zu Streitereien und Rechtsstreitigkeiten.
Gerade nicht-französische Luftfahrtunternehmen, die einen innerfranzösichen Flug unternehmen, werden fast sicher einem SAFA-Check unterzogen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass hier über den SAFA-Check Protektion betrieben wird.
Der SAFA-Check hat entweder keine „Findings“ oder „Findings“ unterschiedlicher, sich dramatisierender Stufen.
Das Problem bei den SAFA-Checks ist, dass zwar die nationale Luftfahrtbehörde, bei der das Unternehmen geführt wird, eine Mitteilung erhält und das Luftfahrtunternehmen gegenüber der eigenen Luftfahrtbehörde auch Stellung zu beziehen hat und gegebenenfalls Punkte ausräumen kann, dass aber die Findings, die die ausländische Behörde festgestellt hat, trotzdem besehen bleiben.
Beispiel:
Der SAFA-Inspektor kommt an Bord und stellt fest, dass Catering und ein Pilotenkoffer offen in der Kabine liegt. Er stellt ein Finding Level 2 aus, weil ungesicherte Gegenstände in der Kabine waren.
Der Vorwurf ist völlig aus der Luft gegriffen, da der Inspektor an Bord kam, nachdem die Passagiere von Bord gegangen sind und die Besatzung beim Aufräumen ist. Bei der Landung war natürlich alles angeschnallt.
Auch wenn ein derartiges Finding also aus der Luft gegriffen ist und gegenüber der nationalen Behörde schnell erklärt werden kann,  so bleibt die Feststellung doch gültig, bis die ausländische Behörde durch den SAFA-Inspektor das Finding zurückzieht. Dieses ist indes schwierig, weil die SAFA-Inspektoren oftmals auf ihren Feststellungen bestehen. Misslich ist, dass die Ergebnisse der SAFA-Checks in der SAFA-Datenbank, die bei der EASA in Köln geführt wird, festgehalten werden und dies zur Folge hat, dass künftige Checks wahrscheinlicher sind und intensiver.
Demgemäß ist anzuraten, gegen jeden unberechtigten SAFA-Check anzugehen, auch wenn dieses mühsam ist.

 

Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Hinners, Hamburg

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