Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Neukölln vom 05.10.2011 zum Aktenzeichen 13 C 197/11 ist es Aufgabe des Mieters, auf seinem Balkon dafür zu sorgen, dass der Balkonabfluss laub- und eisfrei ist, so dass Wasser gut abfließen kann.

Im vorliegenden Fall hatte die Mieterin ihren Balkon trotz einer höheren Schnee- und Eislage nicht von Schnee und Eis geräumt und insbesondere nicht dafür gesorgt, dass der Balkonabfluss funktioniert. Das Schmelzwasser konnte nicht abfließen und hat sich auf dem Balkon gesammelt. Es drang über die Balkontür in die Wohnung ein und gelangte auf diesem Wege in die darunter liegende Wohnung, wo es Decke und Wand durchfeuchtete.

Die Vermieterin verlangt – nach Auffassung des Amtsgerichtes Neukölln zu Recht – Schadensersatz für die Renovierung der darunter liegenden Wohnung sowie die Mietminderung, die der betroffene Mieter wegen der Durchfeuchtung vorgenommen hatte.

 

mitgeteilt durch Rechtsanwältin Martina Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg