Ein Vermieter kündigte seinem Mieter am 31.05.2014 fristlos, nachdem der Mieter ihn nach einem Wortwechsel als „promovierten Arsch“ bezeichnet hatte. Der Mieter hatte angezeigt, dass sein Wasser im Badezimmer nicht die richtige Temperatur erreicht, woraufhin der Vermieter, der im selben Haus wohnte, vor Ort selbst eine Überprüfung vornehmen wollte. Dies verweigerte der Mieter und beleidigte seinen Vermieter wie oben beschrieben. Der Vermieter kündigte daraufhin fristlos wegen dieser Beleidigung und bekam vor dem Amtsgericht München (Urteil vom 28.11.2014, Aktenzeichen 474 C 18543/14) Recht. Hierbei wurde zu Lasten des Mieters insbesondere auch berücksichtigt, dass dieser sich nicht entschuldigt hatte. Durch die massive Beleidigung ist die Vertrauensgrundlage für eine künftige Fortsetzung des Mietverhältnisses schwerwiegend erschüttert, so dass eine Kündigung gerechtfertigt war.

Mitgeteilt von Rechtsanwältin Martina Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg, nähere Informationen unter www.brueggemann-hinners.de

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