Die neuen JAR-FCL sind gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 vom 03.11.2011 veröffentlicht worden.
Hier der volle Wortlaut:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:311:FULL:DE:PDF
Es handelt sich hierbei um die neuen Vorschriften für die Lizensierung von Piloten, die die JAR-FCL ersetzen und erstmals europaweit und einheitlich für sämtliche Piloten Regelungen festlegen. Nationale Lizenzen entfallen ab der Inkraftsetzung der neuen JAR-FCL. Auch Ballonpiloten, Motorsegler-Piloten und Segelfluglizenzen werden von JAR-FCL erfasst.
Die Verordnung beinhaltet sogar Spezialregelungen über Gebirgslandungen. Eine entscheidende Neuerung ist die LAPL:
Dies ist eine völlig neue Lizenz, die Leichtflugzeug-Pilotenlizenz.
Die LAPL soll einen vereinfachten Zugang zu einer fliegerischen Betätigung schaffen, die Ausbildung ist gegenüber dem PPL deutlich vereinfacht, es ist deutlich weniger Theorie- und Praxisausbildung notwendig und insbesondere die Tauglichkeitsvorschriften sind deutlich weniger scharf als für den PPL.
Grundsätzlich sind nach den JAR-FCL, MED.D.035 auch Ärzte für Allgemeinmedizin berechtigt, die Tauglichkeit von Bewerbern für den LAPL auszustellen.
Dies wird zu einer deutlichen Verminderung der Kosten für den Bewerber führen.
Wie dieses in nationales Recht überführt wird und ob es hier in Deutschland eine einfache und handhabbare Regelung gibt, ist allerdings noch offen.
Grundsätzlich treten die Regelungen am 08.04.2012 in Kraft.
Allerdings hat der jeweilige Mitgliedsstaat das Recht zu entscheiden, die Bestimmungen bis zum 08.04.2015, was nationale Lizenzen betrifft und bis zum 08.04.2014 im Übrigen noch nicht anzuwenden.
Es steht zu erwarten, dass in Deutschland die Regularien keinesfalls am 08.04.2012 in Kraft gesetzt werden, sondern dass die Bundesregierung von der Möglichkeit der Aussetzung Gebrauch macht.
Dies dürfte auch rein verwaltungstechnisch unumgänglich sein, da die 200 Seiten der Regularien rein technisch umgesetzt werden müssen. Dieses dürfte innerhalb weniger Monate nicht möglich sein.
Deswegen gehe ich davon aus, dass mindestens eine Verschiebung um ein Jahr erfolgen wird.
Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Rechtsanwalt Stefan Hinners, Hamburg