Das Bundeskabinett hat den Entwurf einer neuen Energieeinsparverordnung beschlossen, die allerdings erst ab Januar 2014 in Kraft treten soll.

Die neue EnEV sieht Verschärfungen im Neubau vor, aber auch neue Pflichten für Vermieter und Verkäufer von Immobilien.

Die Neuerungen betreffen hauptsächlich Neubauten. Der zulässige Jahresenergiebedarf soll in den Jahren 2014 und 2016 für Neubauten um jeweils 12,5 % sinken. Der maximal erlaubte Wärmeverlust, der durch die Gebäudehülle entweicht, soll sich um jeweils 10 % reduzieren. Bestehende Gebäude indes haben Bestandsschutz – die neue EnEV sieht keine Nachrüstpflichten vor.

Neue Pflichten wird es allerdings für Vermieter und Verkäufer geben, denn wer eine Immobilie vermieten bzw. verkaufen will, soll künftig schon in der Immobilienanzeige die energetischen Kennwerte des Gebädues mit angeben. Vermieter und Verkäufer sollen des Weiteren verpflichtet werden, den Mieter bzw. den Käufer den Energieausweis zu übergeben bzw. schon bei der Besichtigung vorzulegen. Geplant ist außerdem, ein unabhängiges Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise einzuführen.

mitgeteilt von Rechtsanwältin Martina Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg, nähere Informationen unter www.brueggemann-hinners.de, weitere Rechtsprechung zum Luftrecht unter www.luftrecht24.de

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