Ab 01.09.2013 sind in Hamburg Mieterhöhungen nur noch eingeschränkt möglich. Am 01.09.2013 tritt eine Rechtsverordnung in Kraft, wonach die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis von 20% auf 15% sinkt. Der Vermieter darf mithin in 3 Jahren die Miete künftig nur noch um 15% anheben und nicht mehr – wie bisher gesetzlich vorgesehen – um 20%. Die Verordnung gilt für fünf Jahre und erfasst ganz Hamburg.

Die Möglichkeit, Mieterhöhungen insoweit zu deckeln, ist durch die Mietrechtsänderung 2013 eingeführt worden, die ab 01.05.2013 in Kraft ist.

mitgeteilt von Rechtsanwältin Martina Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, nähere Informationen unter www.brueggemann-hinners.de, weitere Rechtsprechung zum Luftrecht www.luftrecht24.de

 

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Kategorien: AllgemeinMietrecht