Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 01.08.2013 zum Az.: VII ZR 6/13 hat ein Auftraggeber gegen seinen Auftragnehmer keine Gewährleistungsansprüche, wenn vereinbart war, dass die Werkleistung schwarz erbracht werden soll, also ohne Rechnung und ohne ordnungsgemäße Versteuerung dieser Einnahme.

Im vorliegenden Fall hatte ein Unternehmer für seinen Auftraggeber „schwarz“ eine Grundstücksauffahrt für € 1.800,00 gepflastert, zahlbar in bar, ohne Rechnung und ohne Umsatzsteuer abzuführen.

Im weiteren Verlauf erwiesen sich die ausgeführten Pflasterarbeiten als mangelhaft, weshalb der Auftraggeber nunmehr vom ausführenden Unternehmer einen Vorschuss für Mangelbeseitigungsarbeiten verlangt hat.

Der BGH hat entschieden, dass der Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüche geltend machen kann, denn der Werkvertrag ist nichtig, weil er gegen ein gesetzliches Verbot verstößt. Aus § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen die Schwarzarbeit ergibt sich ein Verbot einen Werkvertrag abzuschließen, wenn dabei vorgesehen ist, dass eine Vertragspartei als steuerpflichtige ihre steuerrechtlichen Pflichten nicht erfüllt. Das Verbot führt jedenfalls dann dazu, dass der Vertrag nichtig ist, wenn der Auftraggeber vorsätzlich gegen das Verbot verstößt und der Auftragnehmer den Verstoß kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt.

Exakt so lag der vorliegende Fall, denn der Unternehmer verstieß gegen eine steuerliche Pflicht, weil er nach Abschluss der Arbeiten keine Rechnung ausgestellt hat und somit eine Steuerhinterziehung beging, als er die Umsatzsteuer nicht abführte. Der Auftraggeber wiederum ersparte auf diese Weise einen Teil des Werklohns, jedenfalls in Höhe der anfallenden Umsatzsteuer.

Die Nichtigkeit des Werkvertrages aufgrund dieser Schwarzarbeitsabrede hat im Ergebnis zur Folge, dass dem Besteller auch keine Gewährleistungsansprüche für die in Auftrag gegebene Arbeit zustehen.

mitgeteilt von Rechtsanwältin Martina Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg, nähere Informationen unter www.brueggemann-hinners.de

 

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