Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes München vom 16.07.2013 zum Aktenzeichen 411 C 8027/13 kann der Vermieter das Mietverhältnis für eine Wohnung kündigen, wenn der Mieter ihn mit „Sie sind ein Schwein“ geschimpft, ohne dass er selbst irgendetwas getan hätte, dass diese Äußerung veranlasst.

Im vorliegenden Fall hat der Vermieter seinen Mieter in einem Arbeiterwohnheim wegen angeblicher rassistischer Äußerungen gegenüber einem Mitbewohner des Heims zur Rede gestellt. Nach Beendigung des Gespräches rief der Mieter dem Vermieter „Sie sind ein Schwein“ hinterher. Der Vermieter nahm dies zum Anlass, dem Mieter wegen dieser Beleidigung das Mietverhältnis fristlos zu kündigen – zu recht befand das Amtsgericht München. Die Beleidigung ist eine erhebliche Vertragsverletzung, die eine Kündigung rechtfertigt, da sich der Mieter im Anschluss an diese Äußerung nicht entschuldigt und auch sonst in keiner Weise Reue gezeigt hat. Das Mietverhältnis wird als zerrüttet angesehen, so dass es dem Vermieter nicht mehr zumutbar ist, selbiges fortzusetzen.

mitgeteilt von Rechtsanwältin Martina Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg, nähere Informationen unter www.brueggemann-hinners.de