Nach einem aktuellen Urteil des BGH vom 20.03.2013 zum Aktenzeichen VIII ZR 233/12 kann eine Eigenbedarfskündigung auch für ein erst wenige Jahre laufendes Mietverhältnis ausgesprochen werden, ohne dass sie rechtsmissbräuchlich ist. Dies setzt allerdings voraus, dass der Eigenbedarf bei Abschluss des Mietvertrages noch nicht erkennbar war.

Im vorliegenden Fall hat der Vermieter eines Einfamilienhauses auf Räumung nach Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung geklagt. Das Mietverhältnis war erst drei Jahre alt, und bei Anmietung hatte der Sohn des Vermieters den Hinweis gegeben, ein Eigenbedarf käme nicht in Frage, allenfalls würde das Objekt später einmal verkauft werden.

Trotzdem hat der Vermieter drei Jahre nach Mietbeginn wegen Eigenbedarfs gekündigt und als Begründung angeführt, er werde das Haus jetzt für seinen Enkel und dessen Familie brauchen. Die Mieter haben der Kündigung keine Folge geleistet, so dass es zur Räumungsklage kam.

Der BGH hat dem Vermieter recht gegeben und hält die Eigenbedarfskündigung nicht für rechtsmissbräuchlich, obwohl sie nur drei Jahre nach Beginn des Mietverhältnisses durchgesetzt werden soll und obwohl der Sohn des Vermieters bei Mietbeginn einen Eigenbedarf ausdrücklich ausgeschlossen hatte.

Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass der Eigenbedarf erst nach Abschluss des Mietvertrages durch eine Änderung der beruflichen und familiären Verhältnisse des Enkels des Vermieters entstanden ist und für den Vermieter mithin nicht absehbar war.

Die Kündigung wegen Eigenbedarfes ist aus diesem Grunde nach Auffassung des BGH nicht rechtsmissbräuchlich, denn bei Abschluss des Mietvertrages wusste der Vermieter schlicht nicht, dass ein solcher Eigenbedarf auftreten würde.

Der BGH ist der Auffassung, dass das Recht das Vermieters, sein Eigentum zurück zu verlangen, hier stärker wiegt als das Recht des Mieters, das Mietverhältnis fortzusetzen.

mitgeteilt von Rechtsanwältin Martina Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg, nähere Informationen unter www.brueggemann-hinners.de, weitere Rechtsprechung zum Luftrecht unter www.luftrecht24.de

Kategorien: AllgemeinMietrecht