Entgegen allgemeiner Auffassung ist es nicht unmöglich, sog. „Mietnomaden“ in den Griff zu bekommen. Problematisch werden Mietnomaden erst dann, wenn ein Vermieter über Monate untätig bleibt und sich die immer zahlreicher werdenden Mängelrügen der Mietnomaden tatenlos anhört, ohne gegen die ständigen Mietkürzungen in irgendeiner Form vorzugehen, insbesondere, ohne die Kündigung des Mietvertrages nach § 543 II  BGB zu erklären. 

Gut zu bekämpfen sind Mietnomaden indes, wenn der betroffene Vermieter unverzüglich – am besten schon nach der ersten Mietminderung – anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, denn mit anwaltlicher Hilfe lässt sich schnell die unberechtigte Mietminderung von der Berechtigten separieren. Berechtigte Rückstände können dann eingeklagt und im Rahmen einer Kündigung zur Räumungsklage verwendet werden. Koppelt man dann sinnvollerweise auch noch die Räumungsklage von der Zahlungsklage ab und lässt das Gericht zunächst einmal nur über die Räumungsklage entscheiden, ist schnell der Weg frei für ein zügiges Räumungsurteil, auch wenn dann im Wege einer nachfolgend erhobenen Zahlungsklage gegebenenfalls noch etwas mühsamer geklärt werden muss, welche Mietminderungen in welcher Höhe berechtigt waren.

Mietnomaden sind daher kein auswegloses Problem für den Vermieter, wenn er sich rechtzeitig anwaltlicher Hilfe bedient.

mitgeteilt von Rechtsanwältin Martina Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg

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2 Kommentare

Schneider125 · 29. März 2010 um 09:06

Hi,

bin selber eine Vermieterin und habe auch schlechte Erfahrungen mit sogennaten Mietnomaden durchgemacht. Habe mich dann im Internet erkundigt wie ich mich vor soetwas schützen kann und bin auf einer sehr interessanten Seite gestoßen (www.vermieterschutzkartei.de) die VSK Vermieterschutzkartei Deutschland ist eine Auskunftei die sich speziell für Vermieter im Bereich der Wohnwirtschaft einsetzt. Durch die VSK habe ich keine Probleme mit Mietnomaden, ist das nicht SUPER? Einfach mal vorbeischauen es ist zu 100% empfehlenswert!

realkontrol · 2. April 2011 um 17:33

Folgende Schritte können vor der Vermietung von Wohneigentum vor Mietnomaden, bzw. insolventen Mietern, schützen:
1.) Machen Sie eine detaillierte Fotodokumentation – dazu gehören nicht nur „Ansichtsfotos“ der Räume, sondern Fotos, auch in Nahaufnahme, von allen Einbauten, die besonders leicht Schaden nehmen können. Speichern Sie diese Fotos auf einer CD-Rom. Bei Mietvertragsabschluss lassen Sie den Mieter diese Fotos ansehen und mit dem Ist-Zustand der Wohnung vergleichen. Die Anerkenntnis des Ist-Zustandes wird in den Mietvertrag aufgenommen und vom Mieter mit Unterschrift bestätigt.
2.) Lassen Sie den zukünftigen Mieter ein Selbstauskunft-Formular ausfüllen und unterschreiben.
3.) Holen Sie eine Schufa-Auskunft ein. Allerdings kann diese veraltet sein, denn die Schufa-Daten sind leider gelegentlich nicht auf dem neuesten Stand oder sogar falsch.
4.) Lassen Sie sich wenigstens zwei vorhergehende Vermieter namentlich nennen und rufen Sie diese an. Vorsicht, alles genau prüfen, denn der Mietnomade könnte Bekannte als vorhergehende Vermieter nennen, die positive Auskunft geben.
5.) Legen Sie im Mietvertrag namentlich genau fest, wer in der Wohnung wohnen wird.
6.) Bestehen Sie auf einer Bezahlung der Kaution in einer Summe. Ordentliche und solvente Mieter werden damit kein Problem haben, auch wenn das Gesetz eine Zahlung der Kaution in gleichen aufeinanderfolgenden Raten durch den Mieter zulässt.
7.) Mahnen Sie sofort schriftlich im Falle eines Mietrückstandes nach dem Motto „Nur wer schreibt, der bleibt!“. Gerichte lieben Papier!
Diese Tipps sind keine Rechtsberatung, sondern stammen aus meiner eigenen persönlichen Erfahrung im Umgang mit Mietern.

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