Luftbeförderungsvertrag kann auch vorliegen, wenn kein direktes Entgelt gezahlt wird und kein direkter Kontakt zwischen Luftfrachtführer und Passagier bestand

 

Nach einem schweren Luftfahrtunfall mit mehreren Verletzten ging es vor dem Landgericht Paderborn und dem Amtsgericht Höxter in mehreren Verfahren um die Frage, ob der Beförderung ein Luftbeförderungsvertrag zugrunde liegt oder nicht.

 

Ein Luftbeförderungsvertrag nach §§ 44 – 51 LuftVG setzt eine vertragliche Vereinbarung voraus, die aber deutlich früher angenommen wird als bei anderen Vertragstypen. Im beschriebenen Fall hatte ein Schützenverein im Rahmen einer Schützenveranstaltung Rundflüge verlost.

 

In der Folge hat der Leiter des Schützenvereins dann den Luftsportverein am örtlichen Flugplatz gefragt, ob diese Flüge als Selbstkostenflüge durchgeführt werden könnten. (mehr …)

Von Sina, vor

Vermieter darf Fahrstuhl nicht entfernen

Nach einem Urteil des Amtsgerichts München vom 29.09.2015 zum AZ: 425 C 11160/15 darf der Vermieter eines Mehrfamilienhauses einen bisher vorhandenen Personenaufzug nicht einfach ohne Zustimmung seiner Mieter stilllegen.

 

Im vorliegenden Fall gab es im Mehrfamilienhaus des Vermieters seit 1976 einen Personenaufzug. Dieser wurde wegen Sicherheitsmängeln im Jahr 2015 außer Betrieb gesetzt, als festgestellt wurde, dass er nicht über eine Notrufvorrichtung verfügt. Da eine Nachrüstung nicht möglich war, wurde nach einer TÜV-Untersuchung die Personenbeförderung in diesem Fahrstuhl untersagt.

Einige Monate später baute der Vermieter den Fahrstuhl endgültig aus. (mehr …)

Von Sina, vor

Überbelegung durch nachträglich geborene Kinder rechtfertigt Kündigung

Nach einem Urteil des Amtsgerichts München vom 29.04.2015 zum Aktenzeichen 415 C 3152/15 darf der Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn es erheblich überbelegt ist.

 

Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter im Jahre 2011 eine 1-Zimmer-Wohnung mit einer Wohnfläche von 26 m² an eine alleinstehende Person vermietet. Im Mietvertrag war hierzu festgehalten, dass der Mieter aufgrund der geringen Wohnungsgröße nicht berechtigt ist, eine weitere Person auf Dauer in die Wohnung aufzunehmen, es sei denn, es handele sich um den Ehepartner. (mehr …)

Von Sina, vor

Schonfristzahlung macht gem. § 569 BGB nur die fristlose Kündigung unwirksam

Der BGH hat in einem aktuellen Beschluss vom 23. Februar 2016 zum Az. VIII ZR 321/14 erneut bestätigt, dass eine Schonfristzahlung gemäß § 569 BGB nur die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zu Fall bringt, nicht aber die fristgemäße.

Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter wegen Mietrückständen nicht nur fristlos, sondern auch fristgemäß gekündigt. Der Mieter hatte im Rahmen der Schonfrist des § 569 III Nr. 2 BGB die Mietrückstände rechtzeitig ausgeglichen und verlangte nun Fortsetzung des Mietverhältnisses. (mehr …)

Von Sina, vor