Eigenmächtiger Urlaubsantritt rechtfertigt nicht generell eine außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (vgl. Urteil vom 26.11.2010 – 10 Sa 1823/10) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem eine Mitarbeiterin, die sich selbst ohne Zustimmung des Arbeitgebers beurlaubt hatte, die fristlose Kündigung ausgesprochen bekam.

Das zuvor zuständige Arbeitsgericht hatte die hiergegen gerichtete Kündigungsschutzklage abgewiesen, das nunmehr im Rahmen der Berufung zuständige Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat diese Entscheidung aufgehoben und die Kündigung für unwirksam erklärt. (mehr …)

Von Sina, vor

Rückzahlung von Fortbildungskosten bei Eigenkündigung des Arbeitnehmers vor Beendigung des auf mehrere Zeitabschnitte verteilten Lehrgangs

Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 19.01.2010 – 3 AZR 621/08) hatte über die Frage zu entscheiden, ob die Klausel in einer sog. „Lehrgangsvereinbarung“ wirksam ist, wonach der Arbeitnehmer (sofern er die Fortbildung vor Beendigung derselben aufgibt und das Arbeitsverhältnis kündigt) zur Rückzahlung der an sich von der Arbeitgeberin zu tragenden Fortbildungskosten verpflichtet ist.

Im vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Fall war der beklagte Arbeitnehmer seit Anfang 2002 als Bankkaufmann bei dem klagenden Sparkassen-Zweckverband beschäftigt. Mitte 2006 schlossen die Parteien eine „Lehrgangsvereinbarung“, nach der der Arbeitnehmer an einem Studiengang des bayrischen Sparkassen- und Giroverbandes zum Sparkassenbetriebswirt teilnehmen würde.  (mehr …)

Von Sina, vor

Diskriminierung eines Arbeitnehmers wegen unterschiedlicher Länge des Erholungsurlaubs bei zunehmendem Lebensalter

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 18.01.2011 – 8 Sa 1274/10) hatte über die Frage zu entscheiden, ob die nach dem Lebensalter gestaffelten Urlaubsansprüche im „Manteltarifvertrag Einzelhandel Nordrhein-Westphalen“ gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstoßen.

In diesem Tarifvertrag ist geregelt, dass den Mitarbeitern bis zum vollendeten 20. Lebensjahr 30 Urlaubstage, nach dem vollendeten 20. Lebensjahr 32 Urlaubstage, nach dem vollendeten 23. Lebensjahr 34 Urlaubstage und nach dem vollendeten 30. Lebensjahr 36 Urlaubstage pro Jahr zustehen. (mehr …)

Von Sina, vor

Berechtigung des Arbeitgebers zum Vorschreiben des Tragens von Dienstkleidung etc.

Wir werden häufiger von Seiten der Mandanten – sei es von Seiten der Arbeitgeber oder von Seiten der Arbeitnehmer – gefragt, ob der Arbeitnehmer berechtigt ist, selbst zu entscheiden, was er am Arbeitsplatz trägt oder ob der Arbeitgeber ihm dieses vorschreiben darf.

Insbesondere kommt diese Frage in besonders heißen Sommern und unklimatisierten Büros auf, wenn nämlich gerade die männlichen Angestellten gern ihren Anzug los werden würden und statt dessen in kurzer Hose und T-Shirt am Arbeitsplatz erscheinen möchten.  (mehr …)

Von Sina, vor
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