BGH erleichtert Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen
09.04.10 (Allgemein, Familienrecht)
Nach alter Rechtsprechung begründeten Zuwendungen der Schwiegereltern regelmäßig ein Rechtsverhältnis eigener Art. Soweit die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hatten, konnten die Schwiegereltern beim Scheitern der Ehe ihre Zuwendungen nicht mehr zurückverlangen.