„Corona-Hilfen“ – Kontopfändung

Was passiert, wenn „Corona-Hilfen“, hiermit ist die „Novemberhilfe“ und „Dezemberhilfe“ gemeint oder die Zahlungen, die als „Überbrückungshilfe I“, II oder III erfolgen, auf ein Konto gezahlt werden, das bereits vorher gepfändet worden ist? Kommt die Zahlung dann dem Pfändungsgläubiger zugute und hat der Schuldner, der wahrscheinlich dringend auf die Hilfen Weiterlesen…

Haftung des Geschäftsführers eingeschränkt?

Ein Urteil des BGH vom 25.01.2011 wird in Veröffentlichungen häufig falsch zitiert, nämlich dahingehend, dass die Haftung des Geschäftsführers eingeschränkt sei – dieses ist differenzierter zu betrachten.

Tatsächlich hat der BGH festgestellt, dass der GmbH-Geschäftsführer nach § 64 Satz 1 GmbHG nicht haftet, wenn er nach Eintritt der Insolvenzreife rückständige Umsatzsteuer und Lohnsteuer an das Finanzamt abführt. (mehr …)

Von Sina, vor