Luftbeförderungsvertrag kann auch vorliegen, wenn kein direktes Entgelt gezahlt wird und kein direkter Kontakt zwischen Luftfrachtführer und Passagier bestand

 

Nach einem schweren Luftfahrtunfall mit mehreren Verletzten ging es vor dem Landgericht Paderborn und dem Amtsgericht Höxter in mehreren Verfahren um die Frage, ob der Beförderung ein Luftbeförderungsvertrag zugrunde liegt oder nicht.

 

Ein Luftbeförderungsvertrag nach §§ 44 – 51 LuftVG setzt eine vertragliche Vereinbarung voraus, die aber deutlich früher angenommen wird als bei anderen Vertragstypen. Im beschriebenen Fall hatte ein Schützenverein im Rahmen einer Schützenveranstaltung Rundflüge verlost.

 

In der Folge hat der Leiter des Schützenvereins dann den Luftsportverein am örtlichen Flugplatz gefragt, ob diese Flüge als Selbstkostenflüge durchgeführt werden könnten. (mehr …)

Von Sina, vor

Mineralölsteuerbefreiung für Werksflugverkehr unter bestimmten Umständen möglich!

StandardDer Bundesfinanzhof hat am 08.07.2014 entschieden, dass die Mineralöl- oder Energiesteuerbefreiung für die gewerbliche Luftfahrt unter bestimmten Voraussetzungen auch für den Werksverkehr gilt. Ein Luftbetreiberzeugnis (AOC) ist insofern keine unbedingte Voraussetzung für die Mineralölsteuerbefreiung.

Die Finanzverwaltung hatte – wie zuvor der europäische Gerichtshof – argumentiert, dass grundsätzlich ein AOC gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 notwendig wäre, um eine Mineralölsteuerbefreiung zu erlangen. (mehr …)

Der Begriff „dichtbesiedelte Gebiete“ – gibt es eine Legaldefinition?

StandardIn einem Ordnungswidrigkeitenverfahren ist wieder der Begriff der „dichtbesiedelten Gebiete“ Streitgegenstand gewesen. Der Pilot eines Motorschirmes soll die Sicherheitsmindesthöhe unterschritten haben.

Die Auslegung der Verwaltungsbehörden ist höchst beliebig. Je nach Auslegung des jeweiligen Sachbearbeiters soll das Verhalten des Piloten strafbar oder nicht strafbar sein. In dem obigen Verfahren hat folgende Argumentation in Österreich Erfolg gehabt, der betroffene Pilot möchte die erfolgreiche Argumentation gerne für andere als Hilfestellung veröffentlichen: (mehr …)

Von Sina, vor