FAA lässt das iPad als EFB zu

Die FAA, die amerikanische Luftfahrtbehörde, hat jetzt das iPad als EFB (electronic flight bag) zugelassen. Dies bedeutet, dass man auf die ordnerstarken Anflugkarten in Papierform verzichten kann, weil man diese einfach als App auf dem iPad aufrufen kann.

Auch die europäischen Luftfahrtbehörden, selbst das LBA, lassen schon EFBs zu, allerdings nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen. Es bleibt abzuwarten, ob die Weitsicht der FAA sich auch beim LBA durchsetzt und auch das LBA das iPad anerkennt, zu wünschen wäre es. (mehr …)

Von Sina, vor

Versicherer hat ein Leistungskürzungsrecht bei grober Fahrlässig von bis zu 100%

Das neue Versicherungsrecht ist vom Alles-oder-Nichts-Prinzip abgerückt. Für den Versicherten war es nach altem Recht von entscheidender Bedeutung, ob er grob fahrlässig gehandelt hat oder nicht. Bei grob fahrlässigem Verhalten hat er die gesamte Versicherungsleistung verloren. Nach neuem Recht besteht nach § 81 Abs. 2 VVG ein Leistungskürzungsrecht des Versicherers. Hier war streitig, ob diese Kürzung auch bis zu einer Kürzung „auf  Null“ führen kann. (mehr …)

Flugverfahren für Flüge in Vulkanasche veröffentlicht

Man erinnert sich noch an das weitreichende Flugverbot im April 2010 wegen der Kontaminierung der Luft mit Vulkanasche – die Luftfahrtbehörden und Ministerien waren von der Situation völlig überrascht, es gab keine gesetzlichen Regelungen. Von daher standen die ausgesprochenen Flugverbote auf rechtlich tönernen Füssen.

Jetzt hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ein AIC (Aeronautical Information Circular) veröffentlicht:

„Information über zu erwartende Regelungen für die Luftfahrt im Falle von Vulkanaerosol (Vulkanasche) kontaminierten Lufträumen“ (mehr …)

„Lizenzklausel“ – Risikoausschluss in Luftfahrtkaskoversicherungs-bedingungen LU 400 bestätigt

Besondere Sorgfalt müssen Piloten bei der Flugvorbereitung ohnehin walten lassen – § 3 a LuftVO ist hier eindeutig – ein Pilot muss sich vor dem Flug mit sämtlichen Informationen versorgen, die für den Flug notwendig sind. Hierzu zählt auch und insbesondere, dass der Pilot prüfen muss, ob sämtliche Papiere an Bord sind, also insbesondere die Papiere der Maschine und seine notwendigen Papiere – und ob diese insbesondere auch gültig sind. (mehr …)