11 Punkte in Flensburg – Schein weg – Zuverlässigkeit nach § 4 LuftVG, § 24c LuftVZO

Ein Pilot hat in dem Verkehrszentralregister von Flensburg 11 Punkte aufgesammelt. Mit bangem Herzen wartete er seine ZüP ab, aber ihm wurde die volle Zuverlässigkeit nach § 7 LuftSiG zuerkannt.

Dann beantragt er bei der zuständigen Behörde, bei ihm das Luftfahrt-Bundesamt, die Verlängerung seiner Lizenz und – erhielt die Mitteilung, dass aufgrund seiner Eintragungen im Verkehrszentralregister erhebliche Zweifel an seiner luftrechtlichen (!) Zuverlässigkeit gem. § 4 LuftVG bestehen, so dass gem. § 24c LuftVZO eine medizinisch-psychologische Untersuchung beim AMC in Fürstenfeldbruck angeordnet werde.  (mehr …)

Von Sina, vor

Rechtsverhältnisse in Bezug auf den Abtransport eines Ballons nach einer Außenlandung

GUTACHTEN

Rechtsverhältnisse

in Bezug auf den

Abtransport eines Ballons nach einer Außenlandung

Gutachter:

Rechtsanwalt

Stefan Hinners

Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners

Drehbahn 52, 20354 Hamburg

Telefon: 040/35 51 52-11

1.       Fragestellung

Gutachtenauftrag war es, die Rechtsverhältnisse bei einer Außenlandung eines Ballons in zivilrechtlicher, öffentlich-rechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht zu prüfen. (mehr …)

Fluglehrer und Flugschüler fliegen meistens unversichert

Was viele Flugschüler und Fluglehrer nicht wissen:

Für sie ist meistens nur eine Sitzplatz-Unfallversicherung abgeschlossen, die nur einen pauschalierten Schadensersatz für Invalidität und Tod bietet.

Wird der Flugschüler bei einem Schulungsunfall verletzt, so besteht hierfür regelmäßig kein Versicherungsschutz. In der Passagier-Haftpflichtversicherung besteht nämlich keine Deckung für den Flugschüler.  (mehr …)

Von Sina, vor