Mitverschulden des Pferdehalters bei durch einen Gasbrenner eines Heißluftballons verursachter Panik eines Reitpferdes

Insbesondere Schweine und Pferde geraten leicht in Panik, wenn ihnen etwas unheimlich oder unbekannt erscheint. Ein vorbeifahrender Heißluftballon kann die Tiere insoweit erschrecken.

Kommt es hierbei zur Verletzung von Tieren, begehren die Tierhalter oftmals vorschnell Schadensersatz. Zwar normiert § 33 LuftVG eine Gefährdungshaftung, allerdings wird von den Anspruchstellern häufig übersehen, dass es für den Nachweis des Schadens auch des Nachweises einer Kausalität bedarf. Hieran scheitern viele der Schadensersatzprozesse. Wenn beispielsweise der Tierhalter behauptet, es sei aufgrund des Erschreckens der Tiere zu einem Abort gekommen oder das Tier hätte in der Folge gelahmt, so stellt sich zurecht die Frage, ob wirklich die Panik Auslöser war oder irgendein anderes Ereignis. Umfangreiche Sachverständigenverfahren ergeben häufig, dass eine Ursächlichkeit nicht gegeben ist. Zudem ist Folgendes zu beachten: (mehr …)

Nach § 7 LuftSiG zuverlässiger Luftfahrer kann nach § 4 LuftVG wegen 6 Verkehrsverstößen unzuverlässig sein

Das Zusammenspiel zwischen § 7 LuftSiG und § 4 LuftVG ist vielen Piloten schleierhaft. Tatsächlich ist es aber ganz einfach:

Bei § 4 LuftVG geht es darum, ob der Luftfahrer fliegerisch zuverlässig arbeitet, bei § 7 LuftSiG geht es darum, ob zu besorgen ist, dass der zu Überprüfende terroristische Anschläge, Sabotageakte oder Entführungen tätigt. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat dies in einer Entscheidung, Az.: 12 ME 137/07 – OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.03.2007, sehr strukturiert herausgearbeitet. (mehr …)

Von Sina, vor

Rechtswidrige Annahme von Tatmehrheit bei Luftfahrtverstößen

Herr Jörg L. hat seinen Flug sorgfältig geplant und durchgeführt und trotzdem passiert es:

Er versieht sich in seiner Position, steigt zu früh und gerät in den Luftraum „C“ des Flughafens Hamburg. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, seit September 2009 für derartige Verstöße zuständig, erlässt einen Bußgeldbescheid. Jörg L. muss sich erst einmal setzen: (mehr …)