Fehlende Musterberechtigung/Klassenberechtigung ist kein Risikoausschluß, sondern verhüllte Obliegenheit

StandardIn den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen der meisten Luftfahrtversicherer und insbesondere auch den AVB400 gibt es eine Lizenzklausel, die lautet:

„Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der/die Führer des Luftfahrzeugs bei Eintritt des Ereignisses nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse, erforderlichen Berechtigungen oder Befähigungsnachweise hatten.“ (mehr …)

Von Sina, vor

Bundesgerichtshof kippt die Lizenzklausel in allgemeinen Versicherungsbedingungen

StandardNahezu sämtliche Luftfahrtversicherungsbedingungen beinhalten eine Lizenzklausel. Sie ist in den Versicherungsbedingungen als Risikoausschluss formuliert und lautet im Regelfall:

„Luftfahrzeuge sind nur versichert …, wenn der die Führer des Luftfahrzeugs bei Eintritt des Schadensereignisses die vorgeschriebenen Erlaubnisse und erforderlichen Berechtigungen oder wetterbedingten Freigaben haben …“ (mehr …)