Keine Gewährleistung bei Schwarzarbeit

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 01.08.2013 zum Az.: VII ZR 6/13 hat ein Auftraggeber gegen seinen Auftragnehmer keine Gewährleistungsansprüche, wenn vereinbart war, dass die Werkleistung schwarz erbracht werden soll, also ohne Rechnung und ohne ordnungsgemäße Versteuerung dieser Einnahme. (mehr …)

Von Sina, vor
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