Vorbereitendes Verfahren und Hauptverfahren einer Bußgeldangelegenheit sind zwei Angelegenheiten

In einem Bußgeldverfahren ist in höchstem Maße umstritten, ob das vorbereitende Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht gebührenrechtlich zwei Angelegenheiten darstellen. Eine explizite Regelung dieser Frage findet sich im RVG nicht. Eine „Angelegenheit“ im Sinne von Nr. 7002 VV RVG ist ein einheitlicher Lebensvorgang, der die gesamte Tätigkeit des Anwalts von der Erteilung des jeweiligen Auftrages bis zur Erledigung desselben abdeckt. (mehr …)

Sind die aus der Anflugstrecke von Egelsbach ersichtlichen Flugstrecken verbindlich?

Bei den Flugstrecken in der Anflugkarte von Egelsbach handelt es sich in der rechtlichen Qualität um etwas völlig anderes als die beim normalen Landeplatz eingezeichnete Platzrunde. Das Nichteinhalten der Platzrunde ist nämlich mangels anderslautender gesetzlicher Vorschrift nicht bußgeldbewährt. Anders stellt sich dieses allerdings bei den Flugstrecken dar, die in der Anflugkarte von Egelsbach aufgenommen sind.  (mehr …)

Von Sina, vor
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