Bei Vorerkrankungen tragen Unfallversicherer die volle Beweislast für die Mitwirkung am Versicherungsfall

Der BGH hat im November 2011 ausgeurteilt, dass der Versicherer den Vollbeweis im Sinne von § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO dafür erbringen muss, dass Krankheiten oder Gebrechen bei durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung mindestens zu 25% mitgewirkt haben. In den meisten Versicherungsbedingungen ist die 25%-Grenze die Schwelle, ab Weiterlesen…

Feststellungsklage über die Verpflichtung einer privaten Krankenversicherung auf Zahlung von Kosten ist zulässig

Der BGH hat in einer Leitentscheidung vom 08.02.2006 klargestellt, dass auch eine unbezifferte Feststellungsklage auf Ersatz von Krankheitskosten zulässig ist bzw. sein kann. Der BGH hat die Zulässigkeit einer Feststellungsklage nur insoweit eingeschränkt, als dass es um ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis in dem Sinne gehen muss, dass die Parteien des Rechtsstreites Weiterlesen…

Von Sina, vor

Der Begriff „Schaden“ in Art. 22 Abs. 2 des Montrealer Abkommens vom 28.05.1999 umfasst hinsichtlich des Gepäckschadens sowohl materielle als auch immaterielle Schäden.

In einer Entscheidung vom 06. Mai 2010 hat der Europäische Gerichtshof EuGH ausgeurteilt, dass die Haftung der Luftfahrtunternehmen für aufgegebenes Reisegepäck nach Art. 22 Abs. 2 des Montrealer Abkommens begrenzt ist und die Haftungshöchstgrenze von 1.000,– Sonderziehungsrechten eine Höchstgrenze für den gesamten Schaden darstellt. Dieser Schaden kann sich aus materiellen und immateriellen Schäden zusammensetzen. (mehr …)

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