Allgemein
Mehr Gerechtigkeit im Versicherungsfall – das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
SCAN5902_000 mitgeteilt durch Rechtsanwalt Stefan Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg
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Der BGH (vgl. Urteil vom 22.06.2010 – VI ZR 302/08) hatte wieder einmal einen Fall zu entscheiden, bei dem es um die Frage ging, ob sich der Geschädigte eines Verkehrsunfalles von der in Anspruch genommenen Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers hinsichtlich des Ersatzes der von ihm erlittenen Schäden bei der Abrechnung auf fiktiver Basis darauf verweisen lassen muss, dass er – der Geschädigte – nicht die Kosten einer markengebundenen Reparaturwerkstatt ersetzt verlangen könne, sondern nur denjenigen Betrag, den eine „freie Fachwerkstatt“ in Rechnung stellen würde. (mehr …)
Was viele Flugschüler und Fluglehrer nicht wissen:
Für sie ist meistens nur eine Sitzplatz-Unfallversicherung abgeschlossen, die nur einen pauschalierten Schadensersatz für Invalidität und Tod bietet.
Wird der Flugschüler bei einem Schulungsunfall verletzt, so besteht hierfür regelmäßig kein Versicherungsschutz. In der Passagier-Haftpflichtversicherung besteht nämlich keine Deckung für den Flugschüler. (mehr …)
Nach früherem Recht, nämlich dem alten VVG, welches grundsätzlich zunächst für Verträge bis 01.01.2008 gilt, war es so, dass ein Versicherter, wenn es zum Streit über Versicherungsleistungen kam, den Versicherer am Sitz des Versicherers verklagen musste. Dieses war für den Versicherungsnehmer mit ganz erheblichem Aufwand und erheblichen Mehrkosten verbunden. Manchmal kam noch eine schwierige lokale Rechtsprechung hinzu, beispielsweise bei einem großen Versicherer in Nürnberg, der von dem lokalen Landgericht immer sehr gnädig behandelt wurde. (mehr …)