Vorsicht bei Verkauf eines Wohnmobils im Auftrag

Das OLG Oldenburg hat sich im Rahmen eines Gebrauchtwagensverkaufs in Form eines Verkaufs „im Kundenauftrag“ damit befasst, wer eigentlich Vertragspartner ist.

Es hat dem Händler klargemacht, dass bei dem zu beurteilenden Vertragsschluss für den Kunden nicht klar gewesen ist, dass hier ein Verkauf „im Kundenauftrag“ vorgelegen hätte, so dass dieser die Klage des Kunden anerkannt hat. Es ist insofern nicht einmal zu einem Urteil gekommen.

Was ist hier schiefgegangen? (mehr …)

Von Sina, vor

BGH: Neue Leitlinien für die Hausmusik

In einem aktuellen Urteil zur Hausmusik vom 26.10.2018 (V ZR 143/17) hat der BGH neue Leitlinien aufgestellt, wie oft und wie lange ein Nachbar grundsätzlich Hausmusik in seinen Räumlichkeiten betreiben darf, ohne dass andere Nachbarn in Nachbarwohnungen/Nachbarhäusern zu sehr gestört werden.

Im vorliegenden Fall hatten in einer Reihenhaussiedlung die direkten Nachbarn eines Berufstrompeters gegen sein Trompetenspiel geklagt, also Eigentümer gegen Eigentümer und nicht Mieter gegen andere Mieter. (mehr …)

Von Sina, vor

BGH-Urteil zum Wohnmobilrecht: Ein Wohnmobil, bei dem zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrages mehr als zwölf Monate liegen ist kein Neufahrzeug mehr

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 17.10.2018 zu Gunsten eines Wohnmobilkäufers ausgeurteilt, dass ein Wohnmobil nicht mehr fabrikneu ist, wenn zwischen Herstellung und Kauf mehr als zwölf Monate liegen. Dieses war auch bislang ständige Rechtsprechung des BGH bei Verkauf eines Pkw. (mehr …)

Von Sina, vor

Kein Einkauf mit dem Wohnmobil bei Lidl?

Lidl stellt zunehmend Schilder auf den Parkplätzen vor ihren Märkten auf, dass dort Parken nur für Pkws erlaubt ist.

Bei Zuwiderhandlungen wird mit Abschleppen und Bußgeldern gedroht.

Grundsätzlich kann jeder Grundstückseigentümer für sein Grundstück entscheiden, welche Nutzung er zulassen will. Insofern ist die Firma Lidl frei darin, zu bestimmen, dass Wohnmobile auf ihren Parkplätzen nicht parken dürfen. Da der Einkauf für den Wohnmobil-Urlaub immer stark an einen Hamsterkauf erinnert, erscheint die Geschäftspolitik der Firma Lidl kaufmännisch nicht sonderlich durchdacht. Zudem: Wenn ich in meinem Wohnmobilurlaub bei Lidl nicht kaufen darf, dürfte die Motivation ohne Wohnmobil wieder Lidl aufzusuchen, deutlich gesunken sein. (mehr …)

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