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	<title>Blog - Recht - Urteile - Entscheidungen</title>
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		<title>Kein Dekorationsrecht des Mieters im Treppenhausbereich</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 12:56:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sina</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[220 C 27/11]]></category>
		<category><![CDATA[Treppenhaus]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Köln vom 15.07.2011 zum Az. 220 C 27/11 darf der Mieter einer Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters im Treppenhaus keine Bilder aufhängen. Im vorliegenden Fall hatte der Mieter den Bereich rund um seine Eingangstür im Treppenhaus dekorationsmäßig dadurch ein bisschen &#8220;aufgefrischt&#8221;, dass er dort eigene Bilder (mit Rahmen) aufgehängt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Köln vom 15.07.2011 zum Az. 220 C 27/11 darf der Mieter einer Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters im Treppenhaus keine Bilder aufhängen.</p>
<p>Im vorliegenden Fall hatte der Mieter den Bereich rund um seine Eingangstür im Treppenhaus dekorationsmäßig dadurch ein bisschen &#8220;aufgefrischt&#8221;, dass er dort eigene Bilder (mit Rahmen) aufgehängt hatte. Der Vermieter war hiermit nicht einverstanden und hat auf Entfernung derselben geklagt und gewonnen. <span id="more-819"></span></p>
<p>Nach Auffassung des Gerichtes kann der Mieter in seiner Wohnung dekorationsmäßig während der Mietzeit relativ frei tun und lassen, was er will, nicht aber im Treppenhaus. Das Treppenhaus ist eine Gemeinschaftsfläche, die der Mieter dekorativ nicht umgestalten darf, auch nicht dann, wenn alle anderen Mitmieter einverstanden sind. Das Dekorationsrecht liegt hier allein beim Vermieter.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>mitgeteilt durch Rechtsanwältin Martina Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann &amp; Hinners, Hamburg</p>
<p>2012012001</p>
 ]]></content:encoded>
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		<title>Ärger beim SAFA-Check? Willkür beim Ramp-Check – welches Rechtsmittel?</title>
		<link>http://www.rechtsurteile.com/allgemein/arger-beim-safa-check-willkur-beim-ramp-check-%e2%80%93-welches-rechtsmittel/</link>
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		<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 09:48:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sina</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Luftrecht]]></category>
		<category><![CDATA[SAFA-Check]]></category>

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		<description><![CDATA[Immer wieder kommt es bei SAFA-Checks zu Streitereien und Rechtsstreitigkeiten. Gerade nicht-französische Luftfahrtunternehmen, die einen innerfranzösichen Flug unternehmen, werden fast sicher einem SAFA-Check unterzogen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass hier über den SAFA-Check Protektion betrieben wird. Der SAFA-Check hat entweder keine „Findings“ oder „Findings“ unterschiedlicher, sich dramatisierender Stufen. Das Problem bei den SAFA-Checks ist, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.rechtsurteile.com/wp-content/2012/01/Standard.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-816" title="Standard" src="http://www.rechtsurteile.com/wp-content/2012/01/Standard-150x150.jpg" alt="" width="54" height="54" /></a>Immer wieder kommt es bei SAFA-Checks zu Streitereien und Rechtsstreitigkeiten.<br />
Gerade nicht-französische Luftfahrtunternehmen, die einen innerfranzösichen Flug unternehmen, werden fast sicher einem SAFA-Check unterzogen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass hier über den SAFA-Check Protektion betrieben wird.<br />
Der SAFA-Check hat entweder keine „Findings“ oder „Findings“ unterschiedlicher, sich dramatisierender Stufen. <span id="more-815"></span><br />
Das Problem bei den SAFA-Checks ist, dass zwar die nationale Luftfahrtbehörde, bei der das Unternehmen geführt wird, eine Mitteilung erhält und das Luftfahrtunternehmen gegenüber der eigenen Luftfahrtbehörde auch Stellung zu beziehen hat und gegebenenfalls Punkte ausräumen kann, dass aber die Findings, die die ausländische Behörde festgestellt hat, trotzdem besehen bleiben.<br />
Beispiel:<br />
Der SAFA-Inspektor kommt an Bord und stellt fest, dass Catering und ein Pilotenkoffer offen in der Kabine liegt. Er stellt ein Finding Level 2 aus, weil ungesicherte Gegenstände in der Kabine waren.<br />
Der Vorwurf ist völlig aus der Luft gegriffen, da der Inspektor an Bord kam, nachdem die Passagiere von Bord gegangen sind und die Besatzung beim Aufräumen ist. Bei der Landung war natürlich alles angeschnallt.<br />
Auch wenn ein derartiges Finding also aus der Luft gegriffen ist und gegenüber der nationalen Behörde schnell erklärt werden kann,  so bleibt die Feststellung doch gültig, bis die ausländische Behörde durch den SAFA-Inspektor das Finding zurückzieht. Dieses ist indes schwierig, weil die SAFA-Inspektoren oftmals auf ihren Feststellungen bestehen. Misslich ist, dass die Ergebnisse der SAFA-Checks in der SAFA-Datenbank, die bei der EASA in Köln geführt wird, festgehalten werden und dies zur Folge hat, dass künftige Checks wahrscheinlicher sind und intensiver.<br />
Demgemäß ist anzuraten, gegen jeden unberechtigten SAFA-Check anzugehen, auch wenn dieses mühsam ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Rechtsanwälte Brüggemann &amp; Hinners, mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Hinners, Hamburg</p>
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		<item>
		<title>Feststellungsklage über die Verpflichtung einer privaten Krankenversicherung auf Zahlung von Kosten ist zulässig</title>
		<link>http://www.rechtsurteile.com/allgemein/feststellungsklage-uber-die-verpflichtung-einer-privaten-krankenversicherung-auf-zahlung-von-kosten-ist-zulassig/</link>
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		<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 09:46:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sina</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der BGH hat in einer Leitentscheidung vom 08.02.2006 klargestellt, dass auch eine unbezifferte Feststellungsklage auf Ersatz von Krankheitskosten zulässig ist bzw. sein kann. Der BGH hat die Zulässigkeit einer Feststellungsklage nur insoweit eingeschränkt, als dass es um ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis in dem Sinne gehen muss, dass die Parteien des Rechtsstreites um konkrete Behandlungen streiten, deren [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der BGH hat in einer Leitentscheidung vom 08.02.2006 klargestellt, dass auch eine unbezifferte Feststellungsklage auf Ersatz von Krankheitskosten zulässig ist bzw. sein kann. Der BGH hat die Zulässigkeit einer Feststellungsklage nur insoweit eingeschränkt, als dass es um ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis in dem Sinne gehen muss, dass die Parteien des Rechtsstreites um konkrete Behandlungen streiten, deren ärztliche Notwendigkeit festgestellt wurde.</p>
<p>Der BGH möchte insoweit Fälle ausgrenzen, die letztlich noch gar nicht im Streit stehen, so dass ein klageweises Vorgehen letztlich eine Art „Vorratsklage“ darstellen würde. Dieses ist mangels Feststellungsinteresse nicht möglich. Wohl aber ist eine Feststellungsklage berechtigt, wenn eine konkrete Krankenbehandlung, die ärztlich festgestellt und als notwendig erachtet wurde, Gegenstand des Feststellungsbegehrens ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Rechtsanwälte Brüggemann &amp; Hinners, mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Hinners, Hamburg</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>2012010501</p>
 ]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Überlange Verfahrensdauer kann eine Verletzung des Grundrechtes auf effektiven Rechtsschutz nach Artikel 2 Abs. 1 i.V.m. Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz sein</title>
		<link>http://www.rechtsurteile.com/allgemein/uberlange-verfahrensdauer-kann-eine-verletzung-des-grundrechtes-auf-effektiven-rechtsschutz-nach-artikel-2-abs-1-i-v-m-artikel-20-abs-3-grundgesetz-sein/</link>
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		<pubDate>Tue, 27 Dec 2011 13:55:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sina</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verfahrensdauer]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Verfassungsgericht hat am 11.09.2009 entschieden, dass eine überlange Verfahrensdauer (hier von 14 Jahren) eine Verletzung des Rechtes auf effektiven Rechtsschutz darstellt. Das Gerichtsverfahren in dem entschiedenen Fall war zwar außerordentlich kompliziert und es gab diverse Gründe für die lange Verfahrensdauer, das Verfassungsgericht hat aber festgestellt, dass insbesondere bei einer deutlich längeren Verfahrensdauer als gewöhnlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Verfassungsgericht hat am 11.09.2009 entschieden, dass eine überlange Verfahrensdauer (hier von 14 Jahren) eine Verletzung des Rechtes auf effektiven Rechtsschutz darstellt. Das Gerichtsverfahren in dem entschiedenen Fall war zwar außerordentlich kompliziert und es gab diverse Gründe für die lange Verfahrensdauer, das Verfassungsgericht hat aber festgestellt, dass insbesondere bei einer deutlich längeren Verfahrensdauer als gewöhnlich das Gericht alle Mittel ausschöpfen muss, um diesen Fall dann vorrangig zu bearbeiten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Rechtsanwälte Brüggemann &amp; Hinners, mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Hinners, Hamburg</p>
<p>2011122701</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Kein Schadenersatzanspruch des Mieters bei nicht gedämmter Dachgeschossdecke</title>
		<link>http://www.rechtsurteile.com/allgemein/kein-schadenersatzanspruch-des-mieters-bei-nicht-gedammter-dachgeschossdecke/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 11:27:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sina</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[63 S 181/10]]></category>
		<category><![CDATA[Energieeinsparverordnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Landgericht Berlin (04.02.2011 / 63 S 181/10) hat entschieden, dass ein Mieter keinen Schadenersatzanspruch wegen höherer Heizkosten hat, wenn der Vermieter entgegen seiner Verpflichtung aus § 9 Abs. 3 der Energieeinsparverordnung die oberste Geschossdecke nicht gedämmt hat.  Nach § 9 Abs. 3 der Energieeinsparverordnung 2004 ist er zwar öffentlich-rechtlich verpflichtet, die Dämmung für nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Berlin (04.02.2011 / 63 S 181/10) hat entschieden, dass ein Mieter keinen Schadenersatzanspruch wegen höherer Heizkosten hat, wenn der Vermieter entgegen seiner Verpflichtung aus § <a href="http://www.buzer.de/gesetz/7831/a151141.htm" >9</a> Abs. 3 der <a href="http://www.buzer.de/gesetz/7831/index.htm" >Energieeinsparverordnung</a> die oberste Geschossdecke nicht gedämmt hat.  <span id="more-805"></span></p>
<p>Nach § <a href="http://www.buzer.de/gesetz/4788/a66435.htm" >9</a> Abs. 3 der <a href="http://www.buzer.de/gesetz/4788/index.htm" >Energieeinsparverordnung 2004</a> ist er zwar öffentlich-rechtlich verpflichtet, die Dämmung für nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken nachzurüstenm doch ist § <a href="http://www.buzer.de/gesetz/4788/a66435.htm" >9</a> Abs. 3 <a href="http://www.buzer.de/gesetz/4788/index.htm" >Energieeinsparverordnung 2004</a> kein Schutzgesetz im Sinne von § <a href="http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92588.htm" >823</a> <a href="http://www.buzer.de/gesetz/6597/index.htm" >BGB</a>, so dass der Mieter aus § <a href="http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92588.htm" >823</a> <a href="http://www.buzer.de/gesetz/6597/index.htm" >BGB</a> keinen Schadenersatzanspruch wegen Verletzung der <a href="http://www.buzer.de/gesetz/7831/index.htm" >Energieeinsparverordnung</a> herleiten kann.</p>
<p>Nach Auffassung des Landgerichtes Berlin ist Zweck der <a href="http://www.buzer.de/gesetz/7831/index.htm" >Energieeinsparverordnung</a>, durch eine verbesserte Dämmung von Gebäuden Heizenergie einzusparen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Vorrangiges Ziel des Gesetzes sei daher ein Schutz der Umwelt und nicht ein Schutz des Mieters vor überhöhten Heizkosten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>mitgeteilt durch Rechtsanwältin Martina Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann &amp; Hinners, Hamburg</p>
<p>2011122001</p>
 ]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Schlangenlinie reicht nicht als Unterschrift – Unzulässigkeit einer Berufung</title>
		<link>http://www.rechtsurteile.com/allgemein/schlangenlinie-reicht-nicht-als-unterschrift-%e2%80%93-unzulassigkeit-einer-berufung/</link>
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		<pubDate>Mon, 19 Dec 2011 08:53:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sina</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Unterschrift]]></category>

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		<description><![CDATA[In einem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg hat ein Rechtsanwalt eine Berufung eingelegt, die eine Unterschrift zeigt, die letztlich nur eine Schlangenlinie darstellt. In ständiger Rechtsprechung urteilt der Bundesgerichtshof (BGH) aus, dass eine wirksame Unterschrift nur dann gegeben ist, wenn individuelle und charakteristische Merkmale gegeben sind und mindestens ein bis zwei Buchstaben niedergeschrieben und lesbar [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg hat ein Rechtsanwalt eine Berufung eingelegt, die eine Unterschrift zeigt, die letztlich nur eine Schlangenlinie darstellt. In ständiger Rechtsprechung urteilt der Bundesgerichtshof (BGH) aus, dass eine wirksame Unterschrift nur dann gegeben ist, wenn individuelle und charakteristische Merkmale gegeben sind und mindestens ein bis zwei Buchstaben niedergeschrieben und lesbar sind.</p>
<p>Eine Unterschrift muss deshalb nicht vollständig in der Weise lesbar sein, dass man ohne Kenntnis des Unterzeichners den Namen entziffern kann, wohl aber müssen mindestens ein, besser zwei Buchstaben korrekt entzifferbar sein und die Unterschrift im Übrigen eine Charakteristik tragen, die den Unterzeichner identifizierbar macht.</p>
<p>Ansonsten mangelt es am Merkmal einer Schrift überhaupt. Dieses ist bei einer Schlangenlinie gegeben. Die Berufung ist damit unzulässig, da nicht im Rahmen der Berufungsfrist wirksam eingelegt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Rechtsanwälte Brüggemann &amp; Hinners, mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Hinners, Hamburg</p>
 ]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kein Anspruch des Mieters auf Auskunft über die Betriebskosten bei Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale</title>
		<link>http://www.rechtsurteile.com/allgemein/kein-anspruch-des-mieters-auf-auskunft-uber-die-betriebskosten-bei-vereinbarung-einer-betriebskostenpauschale/</link>
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		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 09:03:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sina</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskostenpauschale]]></category>
		<category><![CDATA[VIII ZR 106/11]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 16.11.2011 zum Aktenzeichen VIII ZR 106/11 hat ein Mieter nicht generell Anspruch darauf, vom Vermieter die Zusammensetzung der vereinbarten Betriebskostenpauschale zu erfahren oder von ihm zu hören, wie hoch die tatsächlichen jährlichen Betriebskosten sind. Im Einzelnen: Im vorliegenden Fall hat der Mieter mit dem Vermieter eine monatliche Betriebskostenpauschale von 190,00 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 16.11.2011 zum Aktenzeichen VIII ZR 106/11 hat ein Mieter nicht generell Anspruch darauf, vom Vermieter die Zusammensetzung der vereinbarten Betriebskostenpauschale zu erfahren oder von ihm zu hören, wie hoch die tatsächlichen jährlichen Betriebskosten sind. Im Einzelnen:</p>
<p>Im vorliegenden Fall hat der Mieter mit dem Vermieter eine monatliche Betriebskostenpauschale von 190,00 € vereinbart und hält sie für von Anfang an zu hoch. Er verlangt daher vom Vermieter Auskunft über die tatsächlich jährlich anfallenden Betriebskosten und möchte Einsicht in die entsprechenden Belege. <span id="more-800"></span></p>
<p>Der Vermieter verweigert dies unter Hinweis darauf, dass er mit dem Mieter eine Pauschale vereinbart hat und gerade nicht zur Abrechnung verpflichtet ist. Der BGH hat sich auf die Seite des Vermieters gestellt und vertritt ebenfalls die Auffassung, dass der Vermieter keine Auskunft erteilen muss.</p>
<p>Die Mieter haben den Mietvertrag sehenden Auges mit einer Pauschale abgeschlossen und wussten, dass sie keine Abrechnung erhalten würden. Ein Anspruch auf Einblick in die Kalkulation ergibt sich auch nicht aus § <a href="http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92236.htm" >560</a> III <a href="http://www.buzer.de/gesetz/6597/index.htm" >BGB</a>, wonach der Vermieter verpflichtet ist, die Betriebskostenpauschale herabzusetzen, wenn jährlich weniger Betriebskosten anfallen. Im vorliegenden Fall sind die Mieter der Auffassung, dass die Betriebskostenpauschale von Anfang an zu hoch war. § <a href="http://www.buzer.de/gesetz/6597/a92236.htm" >560</a> III <a href="http://www.buzer.de/gesetz/6597/index.htm" >BGB</a> gilt nach Auffassung des BGH aber nicht für von vornherein zu hoch angesetzte Pauschalen, so dass diese Norm den Mietern im vorliegenden Fall nicht hilft.</p>
<p>Die Mieter haben nach Auffassung des BGH auch keine Möglichkeit, jeweils zum Jahresende Auskunft über die tatsächlichen Kosten zu erbitten, denn sie haben eine Pauschale, bei der der Vermieter gerade nicht abrechnen muss.</p>
<p>Ein Auskunftsanspruch könnte sich &#8211; so der BGH &#8211; allenfalls aus § <a href="http://www.buzer.de/gesetz/6597/a91889.htm" >242</a> <a href="http://www.buzer.de/gesetz/6597/index.htm" >BGB</a> (Treu und Glauben) ergeben, sofern konkrete Anhaltspunkte existieren, die dafür sprechen, dass sich Betriebskosten nachträglich ermäßigt haben (z. B. Wegfall der Treppenhausreinigung oder der Gartenbetreuung). Für solche Anhaltspunkte haben die Parteien im vorliegenden Fall aber nichts vorgetragen, so dass § <a href="http://www.buzer.de/gesetz/6597/a91889.htm" >242</a> <a href="http://www.buzer.de/gesetz/6597/index.htm" >BGB</a> hier auch nicht greift. Es bleibt mithin dabei, dass im vorliegenden Fall der Mieter vom Vermieter keine Auskunft über die tatsächliche Höhe der Betriebskosten verlangen kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>mitgeteilt durch Rechtsanwältin Martina Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann &amp; Hinners, Hamburg</p>
 ]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Das Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer Tätigkeit nachzugehen, stellt eine Diskriminierung wegen des Alters dar.</title>
		<link>http://www.rechtsurteile.com/allgemein/das-verbot-fur-verkehrspiloten-uber-das-vollendete-60-lebensjahr-hinaus-ihrer-tatigkeit-nachzugehen-stellt-eine-diskriminierung-wegen-des-alters-dar/</link>
		<comments>http://www.rechtsurteile.com/allgemein/das-verbot-fur-verkehrspiloten-uber-das-vollendete-60-lebensjahr-hinaus-ihrer-tatigkeit-nachzugehen-stellt-eine-diskriminierung-wegen-des-alters-dar/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 08:49:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sina</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Luftrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Altersdiskriminierung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 13. September 2011 festgestellt, dass das Verbot für Verkehrspiloten oder Berufspiloten, nach Vollendung ihres 60. Lebensjahres tätig zu werden, rechtswidrig ist und die Piloten in ihren Rechten verletzt. Es stellt nämlich eine Altersdiskriminierung dar. Im konkreten Fall hatte der Tarifvertrag der Deutschen Lufthansa AG eine Regelung festgelegt, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.rechtsurteile.com/wp-content/2011/12/Standard6.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-798" title="Standard" src="http://www.rechtsurteile.com/wp-content/2011/12/Standard6-150x150.jpg" alt="" width="54" height="54" /></a>Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 13. September 2011 festgestellt, dass das Verbot für Verkehrspiloten oder Berufspiloten, nach Vollendung ihres 60. Lebensjahres tätig zu werden, rechtswidrig ist und die Piloten in ihren Rechten verletzt. Es stellt nämlich eine Altersdiskriminierung dar. Im konkreten Fall hatte der Tarifvertrag der Deutschen Lufthansa AG eine Regelung festgelegt, dass für Verkehrspiloten eine Altersgrenze von 60 Jahren gilt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) weist darauf hin, dass Tarifverträge das Verbot der Altersdiskriminierung beachten müssen. Der Europäische Gerichtshof hat dann ausdrücklich festgestellt, dass das tarifvertragliche vorgesehene Verbot nach Erreichen des 60. Lebensjahres ein Flugzeug zu führen, keine für den Schutz der öffentlichen Sicherheit und der Gesundheit notwendige Maßnahme ist.</p>
<p>Im Nachsatz stellt das Gericht aber auch fest, dass es die Altersgrenze von 65 Jahren, die in gesetzlichen Regelungen enthalten ist, für angemessen hält. Die Altersgrenze von 65 Jahren stellt damit keine Altersdiskriminierung dar.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Rechtsanwälte Brüggemann &amp; Hinners, mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Hinners, Hamburg</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>2011121501</p>
 ]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Schadensersatz für Annullierung eines Fluges umfasst sowohl materiellen als auch immateriellen Schaden</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Dec 2011 08:01:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sina</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 13.10.2011 festgestellt, dass der Schadensersatz gemäß Verordnung EG 261/2004 sowohl materiellen als auch immateriellen Schadensersatz umfasst. Die Beklagte Gesellschaft, die Air France, hatte vorgetragen, dass ein immaterieller Schaden nicht beansprucht werden könne. Zunächst stellt das Gericht fest, dass „der weitergehende Schadensersatz“  gemäß Verordnung 261/2004 auch den immateriellen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 13.10.2011 festgestellt, dass der Schadensersatz gemäß Verordnung EG 261/2004 sowohl materiellen als auch immateriellen Schadensersatz umfasst.</p>
<p>Die Beklagte Gesellschaft, die Air France, hatte vorgetragen, dass ein immaterieller Schaden nicht beansprucht werden könne. <span id="more-795"></span></p>
<p>Zunächst stellt das Gericht fest, dass „der weitergehende Schadensersatz“  gemäß Verordnung 261/2004 auch den immateriellen Schaden der Kläger umfasst. Weiter stellt das Gericht aber fest, dass die Gäste auch Anspruch auf Kosten haben, die sie aufwenden müssen, wenn das Luftfahrtunternehmen die ihnen nach der Verordnung obliegenden Unterstützungspflichten nicht erbringt (Erstattung der Flugscheinkosten für eine anderweitige Beförderung zum Endziel, Tragung der Kosten für die Beförderung des Fluggastes zu einem anderen Flughafen, etc. Gleiches gilt für die Betreuungspflichten (Verpflegungs-, Unterbringungs- und Kommunikationskosten).</p>
<p>Der Fluggast kann dann seine anderweitigen Kosten vom Luftfahrtunternehmen ersetzt verlangen.</p>
<p>Weiter hat das Gericht festgestellt, dass eine Annullierung eines Fluges auch dann vorliegt, wenn der Fluggast anderweitig zum Zielort gebracht wird.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Rechtsanwälte Brüggemann &amp; Hinners, mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Hinners, Hamburg</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>2011121401</p>
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		<title>Mineralölsteuerbefreiung nicht für Werksflüge</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 07:41:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sina</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Luftrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Mineralölsteuerbefreiung]]></category>

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		<description><![CDATA[In einem Urteil vom 1. Dezember 2011 hat der Europäische Gerichtshof EuGH durch seine 4. Kammer ausgeurteilt, dass Unternehmen, die ein werkseigenes Flugzeug haben, keine Erstattung der im Treibstoffpreis enthaltenen Mineralölsteuer verlangen können. Nach § 4 Mineralölsteuergesetz (MinöStG) war geregelt, dass Mineralöl steuerfrei verwendet werden darf von Luftfahrtunternehmen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.rechtsurteile.com/wp-content/2011/12/Standard5.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-792" title="Standard" src="http://www.rechtsurteile.com/wp-content/2011/12/Standard5-150x150.jpg" alt="" width="54" height="54" /></a>In einem Urteil vom 1. Dezember 2011 hat der Europäische Gerichtshof EuGH durch seine 4. Kammer ausgeurteilt, dass Unternehmen, die ein werkseigenes Flugzeug haben, keine Erstattung der im Treibstoffpreis enthaltenen Mineralölsteuer verlangen können.</p>
<p>Nach § <a href="http://www.buzer.de/gesetz/1089/a103235.htm" >4</a> <a href="http://www.buzer.de/gesetz/1089/index.htm" >Mineralölsteuergesetz</a> (<a href="http://www.buzer.de/gesetz/1089/index.htm" >MinöStG</a>) war geregelt, dass Mineralöl steuerfrei verwendet werden darf von Luftfahrtunternehmen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen oder für die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen. <span id="more-791"></span></p>
<p>Eine weitere Rechtsgrundlage bietet die Richtlinie EG 2003/96 des Rates vom 26. Oktober 2003, dort Artikel 11 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1. Diese Richtline erklärt, dass die Mitgliedsstaaten Lieferungen von Energieerzeugnissen zur Verwendung als Kraftstoff für die Luftfahrt von der Mineralölsteuer befreien, mit Ausnahme der privaten nicht gewerblichen Luftfahrt.</p>
<p>Der EuGH hat sich jetzt mit dem Begriff der „privaten nicht gewerblichen Luftfahrt“ entsprechend der Richtlinie EG 2003/96 beschäftigt und festgestellt, dass Werksverkehr eine nicht gewerbliche Tätigkeit sei, weil die Gewerblichkeit sich nicht auf die Luftfahrt beziehe. Im Sinne der Richtlinie sei nämlich nur die gewerbliche Tätigkeit in der Luftfahrt steuerbefreit, nicht, wenn eine gewerbliche Tätigkeit stattfinde und der Flugbetrieb nur einer anderweitigen gewerblichen Tätigkeit diene.</p>
<p>Damit dürfte die Steuerbefreiung für gewerbliche Unternehmen, die nicht Luftfahrtunternehmen sind, in weite Ferne gerückt sein.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mitgeteilt von Rechtsanwälten Brüggemann &amp; Hinners, Rechtsanwalt Stefan Hinners, Hamburg</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>2011121301</p>
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