Höchstbegrenzung einer Sozialplanabfindung

Das BAG hat in einem Urteil vom rechtmäßig 21. Juli 2009 – 1 AZR 566/08 – entschieden, dass die Betriebsparteien eine Höchstgrenze für eine Sozialplanabfindung vorsehen können. Eine solche Kappungsgrenze behandelt alle davon betroffenen Arbeitnehmer gleich. Diese Gruppenbildung ist mit dem betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar. (mehr …)

Von Sina, vor