BGH: Keine Widerrufsbelehrung erforderlich für Mieterhöhung gemäß § 558 BGB

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 17. Oktober 2018 (VIII ZR 94/17) steht nun endgültig fest, dass ein Vermieter bei einer Mieterhöhung, die er über § 558 BGB fordert, keine Widerrufsbelehrung beifügen muss.

Hierüber war in den vergangenen Monaten Unklarheit dadurch entstanden, dass sich verschiedene Untergerichte unterschiedlich geäußert hatten. Während das Amtsgericht Hamburg und Teile der Berliner Amtsgerichte bereits die Auffassung vertreten hatten, dass keine Widerrufsbelehrung beigefügt werden muss, weil kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht des Verbrauchers existiert, hatten Teile der Berliner Gerichte anders entschieden und wollten den Vermieter künftig verpflichten, eine Widerrufsbelehrung beizufügen. (mehr …)

Von Sina, vor

AG Köpenick: Mieter trägt Anwaltskosten bei verweigerter Mieterhöhung

Nach einem aktuellen Urteil des AG Köpenick vom 4.9.2018 (7 C 199/18) darf der Vermieter auf Kosten des Mieters einen Rechtsanwalt einschalten, wenn der Mieter sich trotz diverser Mahnungen der Hausverwaltung geweigert hatte, einer Mieterhöhung zuzustimmen.

Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter einer Wohnung vom Mieter über seine Hausverwaltung eine Mieterhöhung versenden lassen. Der Mieter gab die geforderte Zustimmungserklärung zu dieser Mieterhöhung nicht innerhalb der in § 558b BGB vorgesehenen Frist ab, die Hausverwaltung mahnte Zustimmung anschließend noch einmal an – ohne Erfolg. (mehr …)

Von Sina, vor

BGH: Keine Mietminderung bei bloßer Schimmelpilzgefahr

Nach zwei aktuellen Urteilen des BGH vom 5. Dezember 2018 (VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18) hat ein Wohnraummieter keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter bei einer bloßen Gefahr einer Schimmelpilzbildung die Wohnung zur Beseitigung von Wärmebrücken in den Außenwänden energetisch aufbereitet (z.B. durch Anbringung einer Innendämmung), wenn die Wohnung zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den geltenden Bauvorschriften und DIN Vorgaben und den damaligen Regeln der Baukunst entsprach.

Im vorliegenden Fall hatten die Mieter zweier Wohnungen geklagt, die in den Jahren 1968 bzw. 1971 unter Beachtung der damals geltenden Bauvorschriften und technischen Normen errichtet wurden. (mehr …)

Von Sina, vor

BGH-Urteil zum Wohnmobilrecht: Ein Wohnmobil, bei dem zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrages mehr als zwölf Monate liegen ist kein Neufahrzeug mehr

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 17.10.2018 zu Gunsten eines Wohnmobilkäufers ausgeurteilt, dass ein Wohnmobil nicht mehr fabrikneu ist, wenn zwischen Herstellung und Kauf mehr als zwölf Monate liegen. Dieses war auch bislang ständige Rechtsprechung des BGH bei Verkauf eines Pkw. (mehr …)

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