BGH kassiert Schriftformheilungsklauseln (§ 550 BGB)

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 27.09.2017 (AZ: XII ZR 114/16) hat der BGH entschieden, dass sämtliche Schriftformheilungsklauseln, die es üblicherweise gerade in Gewerberaummietverträgen gibt, unwirksam sind, da sie mit der nichtabdingbaren Vorschrift des § 550 BGB unvereinbar sind.

 

Gemäß § 550 BGB bedürfen Mietverträge, die für länger als ein Jahr geschlossen werden, der Schriftform und können bekanntlich trotz länger vereinbarter Laufzeit vorzeitig mit gesetzlicher Frist gekündigt werden, wenn sie einen Schriftformmangel aufweisen. (mehr …)

Von Sina, vor

Keine formularvertragliche Verlängerung der Verjährung von Vermieteransprüchen (§ 548 Abs. 1 BGB)

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 08.11.2017, AZ: VIII ZR 13/17 ist eine Klausel in einem Formularmietvertrag (Allgemeine Geschäftsbedingungen) unzulässig, in der der Vermieter die in § 548 Abs. 1 BGB abschließend geregelte 6-monatige Verjährung seiner Ersatzansprüche gegen den Mieter auf 12 Monate verlängert.

 

Im vorliegenden Fall war der Mieter von 2003 bis Dezember 2014 Vertragspartner des Vermieters gewesen. Die Wohnung hatte er Ende Dezember 2014 zurückgegeben. Etwaige Ersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter wegen Verschlechterung der Mietsache wären daher Ende Juni 2015 verjährt gewesen. (vgl. § 548 Abs. 1 BGB). (mehr …)

Von Sina, vor