Allgemein
Betriebskostenabrechnung: Ohne Belegeinsicht keine Nachforderung
Nach einem aktuellen Urteil des KG Berlin vom 12.03.2012 (Az. 12 U 72/11) hat der Mieter gegenüber der Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung ein Zurückbehaltungsrecht aus § 273 I BGB, solange ihn der Vermieter die Überprüfung der Nebenkostenabrechnung nicht ermöglicht, ihm also die Einsicht in die zugrunde liegenden Belege verweigert. Der Weiterlesen…