Keine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen bei falscher Abrechnung (Änderung der BGH-Rechtsprechung)

Nach einem aktuellen Urteil des BGH vom 15.05.2012 zum Aktenzeichen XIII ZR 246/11 setzt die Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen ab sofort eine inhaltlich richtige Nebenkostenabrechnung voraus. Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH war für die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen lediglich eine formell richtige Abrechnung erforderlich. Diese Entscheidung des BGH war in der Literatur mehrfach auf Kritik gestoßen, z. B. Langenberg in Schmidt-Futterer, § 560 BGB, Rn. 44 oder Lammell Wohnungswirtschaft und Mietrecht 2008, S. 210. Der BGH hat sich nun erneut mit dieser Rechtsfrage befasst und führt jetzt aus, dass er an seiner bisherigen Auffassung nicht festhalte. (mehr …)

Von Sina, vor

Vorzeitiger Auszug: Mieter muss bis zuletzt auch alle Betriebskosten weiterzahlen

Nach einem aktuellen Urteil des AG Leipzig vom 12.04.2010, Az. 162 C 6252/09 muss ein Mieter, der aus einem weiter laufenden Mietverhältnis vorzeitig auszieht, bis zum Ende des Mietverhältnisses alle Mietanteile (Nettokaltmiete, Betriebskosten, Heizkosten) bezahlen.

Im vorliegenden Fall hatte der Mieter einer Wohnung diese zu Ende November 2008 verlassen, konnte sie aber erst wirksam zu Ende März 2009 kündigen. Er hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass er für die Zeit, die er die Wohnung nicht mehr genutzt hat, also die Monate Dezember 2008 bis März 2009, nur noch die Nettokaltmiete zahlen muss, da er keine Heiz- und Betriebskosten mehr verursacht. (mehr …)

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