Dreimal vorbehaltlos gezahlt ist Zustimmung zur Mieterhöhung, auch bei ausgezogenem Mitmieter

Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Mannheim vom 23.03.2012 zum Aktenzeichen 9 C 77/12 sollen drei vorbehaltlose Zahlungen auf ein Mieterhöhungsbegehren des Vermieters selbst dann eine konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung sein, wenn von zwei Mietern nur noch einer in der Wohnung wohnt und sich nicht eindeutig zuordnen lässt, welcher der beiden Mieter die Zahlungen geleistet hat. (mehr …)

Von Sina, vor

Begründung einer Mieterhöhung durch „Typengutachten“ über vergleichbare Wohnungen

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 19.05.2010 (Aktenzeichen VIII ZR 122/09) können die Anforderungen an die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens gegenüber einem Wohnungsmieter auch durch ein Sachverständigengutachten erfüllt werden, das sich gerade nicht unmittelbar auf die Wohnung des Mieters, sondern auf andere, nach Größe und Ausstattung vergleichbare Wohnungen bezieht.  (mehr …)

Von Sina, vor
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