Allgemein
Formelle Unwirksamkeit einer Nebenkostenabrechnung
Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 11.08.2010, Aktenzeichen VIII ZR 45/10, ist es für die formelle Wirksamkeit einer Nebenkostenabrechnung im Wohnraummietrecht nicht erforderlich, dass der Vermieter die Kosten für die gewerblich genutzten Flächen im Vorwege abzieht, bevor er die Abrechnungen für die Wohnung erstellt hat. (mehr …)