Entlastung für Gewerberaum-Vermieter: Keine Eile bei Nebenkostenabrechnungen
23.02.10 (Allgemein, Mietrecht)
Nach einem aktuellen BGH-Urteil ist § 556 BGB, der für Wohnraummiete eine Abrechnungsfrist für Nebenkostenabrechnungen vorgibt, nicht entsprechend auf Gewerberaummietverträge anzuwenden: Gem. § 556 Abs. 3 Satz 2 hat der Vermieter für Wohnraum die Nebenkostenabrechnung bekanntlich spätestens bis zum Ablauf des 12. Monates nach Ende des Abrechnungszeitraumes zu erstellen und dem Mieter zu übermitteln. Nach [...]