Schönheitsreparaturen: Verpflichtung zum „Weißen der Wände“ kann zur Unwirksamkeit der Klausel führen

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 21.09.2011 (Az.: VIII ZR 47/11) ist in einem Formularmietvertrag die Schönheitsreparaturklausel unzulässig, die dem Mieter das „Weißen der Decken und Oberwände“ auferlegt. Der Mieter war laut Formularmietvertrag zum „Weißen der Decken und Oberwände“ verpflichtet und hat sich bei Mietende geweigert, in der Wohnung noch Schönheitsreparaturen Weiterlesen…

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Schönheitsreparaturklausel im Gewerbemietrecht

Das Kammergericht in Berlin hat durch Beschluss vom 17.05.2010 zum Aktenzeichen 8 U 17/10 festgestellt, dass auch im Gewerbemietrecht eine formularmäßige Mietvertragsklausel unzulässig ist, die vorsieht, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen übernimmt und nur mit Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart abweichen darf. Der BGH hatte schon vor drei Jahren für das Wohnraummietverhältnis am konkreten Beispiel eines Genossenschaftsmietvertrages entschieden, dass eine Schönheitsreparaturklausel dann unwirksam ist, wenn sie dem Mieter die zusätzliche Vorgabe macht, dass er „nur mit Zustimmung des Vermieters von der bisherigen Ausführungsart abweichen darf“. (mehr …)

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Mieter muss bei Renovierungsabgeltung auch die Umsatzsteuer erstatten

Nach einem aktuellen BGH Urteil vom 16.06.2010 – Az: VIII ZR 280/09 – ist der Mieter verpflichtet, bei einer gültigen Quotenklausel auch anteilige MWSt zu zahlen. Im Einzelnen:

Vermieter und Mieter stritten um anteilige Kosten für künftige Schönheitsreparaturen. Im Mietvertrag war eine gültige Quotenklausel enthalten, wonach der Mieter zeitanteilig für die Kosten der Schönheitsreparaturen aufzukommen hat, bevor diese fällig werden. Die Kosten sollten dabei aufgrund eines Kostenvoranschlages eines Malerfachbetriebes ermittelt werden.  (mehr …)

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