Verfassungswidrige Auslegung von JAR-FCL 1.065 durch das LBA – Verstoß gegen Art. 3 GG

Das LBA lässt mal wieder keine Gelegenheit aus, kuriose Rechtsauffassungen zu Lasten von Piloten zu vertreten. Man hat manchmal schon fast den Eindruck, dass das Luftfahrt-Bundesamt lustvoll weltfremde Auffassungen vertritt, und zwar mit der Grundaussage, na, was sollen wir denn machen, wenn’s der Gesetzgeber so vorschreibt.

Allerdings übersieht das Luftfahrt-Bundesamt dass es der Gesetzgeber gerade nicht „so vorschreibt“, sondern das Luftfahrt-Bundesamt sich nur in eigenen, krausen Rechtsauslegungen verirrt.

Das Luftfahrt-Bundesamt verweigert nach einer geringfügigen Änderung des Wortlautes der JAR-FCL 1.035 ATPL-Piloten mit der Auflage „OML“  (dies ist eine Auflage, daß diese Piloten beruflich nur im Zweimanncockpit fliegen dürfen) die Ausstellung der SEP und der FI-Berechtigung.

Dies bedeutet konkret, dass die Piloten nur im Rahmen ihrer OML-Auflage, also nur mit qualifiziertem Copiloten oder als qualifizierter Copilot tätig werden dürfen, aber nicht mehr im Ein-Mann-Cockpit – auch nicht privat.

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