Betriebskostenabrechnung: Keine Verpflichtung des Vermieters zur Trennung von Frisch- und Schmutzwasserkosten

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 15.07.2009 (Az. IIX ZR 340/09) ist der Vermieter nun doch nicht verpflichtet, die Kosten für Frischwasser und Schmutzwasser in der Betriebskostenabrechnung getrennt auszuweisen. Dies jedenfalls dann nicht, wenn die Umlage dieser Kosten auch einheitlich nach dem durch Zähler erfassten Frischwasserverbrauch vorgenommen wird.  (mehr …)

Bearbeitungsgebühr derzeit nicht beim Mieter durchsetzbar

Dauerbrenner in der Rechtsprechung ist die Frage, ob der Vermieter für den Aufwand, den er bei einer Neuvermietung hat (Besichtigungstermin, Kosten für Inserate, Ausfertigung des neuen Vertrages usw.) eine pauschale Bearbeitungsgebühr vom neuen Mieter fordern darf. Während diese vor einigen Jahren noch für zulässig erachtet wurde, haben sich die Hamburger Richter inzwischen darauf verständigt, dass diese Kosten nicht wirksam zu Lasten des Mieters vereinbart werden können.  (mehr …)

Von Sina, vor

Mitverschulden des Pferdehalters bei durch einen Gasbrenner eines Heißluftballons verursachter Panik eines Reitpferdes

Insbesondere Schweine und Pferde geraten leicht in Panik, wenn ihnen etwas unheimlich oder unbekannt erscheint. Ein vorbeifahrender Heißluftballon kann die Tiere insoweit erschrecken.

Kommt es hierbei zur Verletzung von Tieren, begehren die Tierhalter oftmals vorschnell Schadensersatz. Zwar normiert § 33 LuftVG eine Gefährdungshaftung, allerdings wird von den Anspruchstellern häufig übersehen, dass es für den Nachweis des Schadens auch des Nachweises einer Kausalität bedarf. Hieran scheitern viele der Schadensersatzprozesse. Wenn beispielsweise der Tierhalter behauptet, es sei aufgrund des Erschreckens der Tiere zu einem Abort gekommen oder das Tier hätte in der Folge gelahmt, so stellt sich zurecht die Frage, ob wirklich die Panik Auslöser war oder irgendein anderes Ereignis. Umfangreiche Sachverständigenverfahren ergeben häufig, dass eine Ursächlichkeit nicht gegeben ist. Zudem ist Folgendes zu beachten: (mehr …)

Umgang mit Mietnomaden

Entgegen allgemeiner Auffassung ist es nicht unmöglich, sog. „Mietnomaden“ in den Griff zu bekommen. Problematisch werden Mietnomaden erst dann, wenn ein Vermieter über Monate untätig bleibt und sich die immer zahlreicher werdenden Mängelrügen der Mietnomaden tatenlos anhört, ohne gegen die ständigen Mietkürzungen in irgendeiner Form vorzugehen, insbesondere, ohne die Kündigung des Mietvertrages nach § 543 II  BGB zu erklären.  (mehr …)

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